Berufsrecht / Honorarabrechnung

Berufsrecht / Honorarabrechnung

Berufsrechtliche Regelungen:
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist im Land Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland, zugelassen und untersteht der Aufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf.

Sie sind gebunden an das Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW).“

recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820140813151955198


Standesregeln:

Ich bin Mitglied des BDVI Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. Sie finden diese in deutscher Sprache im Internet unter bdvi.de mit Eingabe des Suchbegriffs „Standesregeln“.

Berufshaftpflichtversicherung:
AXA Versicherung AG,
Postfach 800 161, 70501 Stuttgart
Deckungssummen: 3.000.000 € bei Personenschäden,
1.500.000 € bei Sach- und Vermögensschäden
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit

Honorare:
Die Honorarabrechnung für meine hoheitlichen Tätigkeiten erfolgt auf der Grundlage der GO Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.
VermWertKostO NRW

Die Honorarabrechnung für meine privatrechtlichen Tätigkeiten erfolgt nach Zeitgebühr (Tarifstelle 1) der o. g. Gebührenordnung bzw. auf der Grundlage der HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Anlage 1.5). Sie finden sie im Internet auf der Website des Bundesanzeiger-Verlages
(Bundesgesetzblatt – Teil I):
bgbl.de

Gerichtsstand: Düsseldorf

Baugesetzbuch (BauGB)gesetze-im-internet.de/bbaug

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO)
gesetze-im-internet.de/baunvo

NRW-Landesrecht (Recht.nrw)
recht.nrw.de

Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018)
recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=74820170630142752068

Bauprüfverordnung NRW (BauPrüfVO NRW)
recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=720050120105339187

Mitgliedschaften